1. Vornutzung(sfolgen):
    Abzuklären ist, ob durch die Vornutzung eine Verunreinigung des Boden, des Grundwassers, etc. stattgefunden hat.
  2. Vorgegebene Standortbedingungen:
    Hinsichtlich der Lage, der Größe, der Infrastruktur, der Bebauung, der Flächenwidmung, des Umfeldes, u. a. sind Einschränkungen möglich/gegeben.
  3. Finanzierung/Wertermittlung der Liegenschaft:
    Etwaige Sanierungskosten sind beim Finanzierungsplan, Kauf, etc. zu beachten.
  4. Haftung bei Kontaminationen:
    Sind Kontaminationen bekannt? Ist ein Verursacher bekannt? Ist dieser noch „greifbar“? Haftet der Grundeigentümer? Besteht ein Hypothekarrisiko? Etc. Zahlreiche Fragen zur Haftung sind im Vorfeld abzuklären.
  5. Negatives Image:
    Aufgrund des möglicherweise schlechten Images der Vornutzung bzw. des brach Liegens ist auf eine Verbesserung des Images durch den Nachnutzer zu achten.
  6. Stadtentwicklungskonzepte:
    Es ist zu beachten, ob die geplante Nutzung mit dem Stadtentwicklungskonzept in Einklang steht.
  7. Langfristige Nutzungseinschränkungen:
    Es ist zu beachten, ob durch die Vornutzungen Nutzungsbeschränkungen erforderlich/gegeben sind (z. B. Verbot, Keller auszuheben, etc.).
  8. Zeitkomponente:
    Durch eventuell vorhandene Kontaminationen oder Umbauten ist zusätzlicher Zeitaufwand nicht auszuschließen.
  9. Kommunikation:
    Durch die oft große Anzahl Betroffener kann es bei unzureichender Kommunikation zu institutionellen Hindernissen kommen.
  10. Genehmigungsfähigkeit:
    Aufgrund spezieller Rahmenbedingungen kann es zu Einschränkungen der Genehmigungsfähigkeit von Projekten kommen.
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Was ist dabei zu beachten?