Zahlreiche Schadensfälle haben aufgezeigt, dass von ehemaligen Industrie- und Gewerbestandorten sowie aufgelassenen Deponien erhebliche Gefahren für die Schutzgüter Wasser, Boden und Luft ausgehen können, die die Gesundheit von Mensch und Umwelt beeinträchtigen.

Um Gefährdungen der menschlichen Gesundheit hintanzuhalten werden in Österreich Altablagerungen und Altstandorte erfasst. Nach einer Erstabschätzung durch das Umweltbundesamt werden die Altlablagerungen und Altstandorte, von welchen aufgrund früherer Nutzungen erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen können, im Verdachtsflächenkataster registriert. Ergibt die Erstabschätzung keinen Verdacht auf erhebliche Gefahren wird die Fläche nicht in den Kataster aufgenommen, verbleibt aber im nicht öffentlichen Verzeichnis der Altablagerungen und Altstandorte des Umweltbundesamtes.

Zeigt sich anhand von Untersuchungen (private oder gem. §§13, 14 Altlastensanierungsgesetz) auf einer Verdachtsfläche, dass keine Gefahren gegeben sind, wird die Fläche wieder aus den Verdachtsflächen gestrichen, verbleibt aber ebenfalls im Verzeichnis der Altablagerungen und Altstandorte. Wird auf Grundlage von Untersuchungen für eine Fläche hingegen eine erhebliche Verunreinigung eines Schutzgutes bestätigt oder eine erhebliche Gefahr festgestellt, erfolgt eine Ausweisung der Fläche in der Altlastenatlas-Verordnung als Altlast und muss saniert werden.

Weiterführende Informationen zum Vollzug des Altlastensanierungsgesetzes, zu allen ausgewiesenen Altlasten, zur Finanzierung von Sanierungen und Statistiken finden sich im Altlastenportal, welches gemeinsam von Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und dem Umweltbundesamt betrieben wird.

Altlasten in Österreich