Statuten

Vereinsstatuten im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. § 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich (1)   Der Verein  führt den Namen ”Österreichischer Verein für Altlastenmanagement (ÖVA)“. Das englische Synonym lautet “Austrian Association